Zollabwicklung
Für den Umzug ist folgendes Übersiedlungsgut
erlaubt
Hier können Sie die Details nachlesen
- Hausrat, das heißt alle persönlichen Gegenstände, Haus-, Bett- und Tischwäsche, Möbel sowie Geräte, die bestimmt sind zum persönlichen Gebrauch durch den Begünstigten oder im Haushalt des Begünstigten
- Private Fahrzeuge aller Art: PKW mit oder ohne Anhänger, Fahr- und Krafträder, Camping-Anhänger, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge (anhand einer Bescheinigung als Nachweis von der zuständigen ausländischen Behörde)
- Haushaltsvorräte
- Haus- und Reittiere
- Tragbare Instrumente und Geräte (für seinen Beruf als handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten erforderlich)
Folgende Daten sind für die Zollanmeldung bzw. Zollabfertigung erforderlich
Hier können Sie die Details nachlesen
- Name, Anschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Ort)
- Datum der Übersiedlung (Meldebescheinigung über den ersten Wohnsitz in der EU)
- Wohndauer außerhalb des Zollgebiets der Europäische Union (genaue Datumangabe von-bis erforderlich)
- Meldebescheinigung über den aktuellen Wohnsitz und neuen Wohnsitz (beim Umzug)
- Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung (beim Arbeitgeber zu erfragen)
- Kopie vom Reisepass